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Eisenberger/Holzmann

COFAG-NoAG

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5126-2

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Eisenberger/Holzmann - COFAG-NoAG

§ 15 Festsetzung der Rückerstattung

Georg Eisenberger/Julia Holzmann

Erläuterungen

IA 4070/A BlgNR XXVII. GP

Zu § 15 (Festsetzung der Rückerstattung)

Gemäß Abs. 1 ist für das Entstehen des Rückerstattungsanspruchs zu differenzieren: Ist die Auszahlung bereits vor Ablauf des erfolgt, entsteht der Rückerstattungsanspruch mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes. Ist dies nicht der Fall, so entsteht dieser mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag.

Die Rückerstattung soll gemäß Abs. 2 im Einklang mit der Grundregel in § 198 BAO amtswegig vom zuständigen Finanzamt (§ 17) durch Abgabenbescheid festgesetzt werden. Eine Ausnahme hiervon soll gelten, wenn die in den einschlägigen Rechtsgrundlagen (§ 2 Abs. 9) enthaltenen Bagatellgrenzen für die Rückerstattung bei der Berechnung des Rückerstattungsanspruches nicht überschritten werden.

Die Fälligkeit des Rückerstattungsanspruches richtet sich nach § 210 BAO. Diese tritt daher gemäß Abs. 3 mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Festsetzungsbescheids ein.

Die Rückerstattung ist auf ein Abgabenkonto im Sinn des § 213 Abs. 2 BAO zu verbuchen. Die Verrechnung von Rückständen und Guthaben, die sich aus den Abgabenvorschriften ergeben, ist nach Maßgabe von § 214 BAO zulässig.

Abs. 4 sieht vor, dass ein Rücker...

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