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Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 110. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

§ 4 Erbschaftsteuer

(1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Abs. 1 Satz 1 [bis : § 2 Abs. 1] anzuwenden, so tritt bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 [bis : § 8 Abs. 1 Nr. 2] des Erbschaftsteuergesetzes die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus für alle Teile des Erwerbs ein, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d [bis : § 34c Abs. 1] des Einkommensteuergesetzes wären.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn nachgewiesen wird, daß für die Teile des Erwerbs, die nach dieser Vorschrift über § 2 Abs. 1 Nr. 3 [bis : § 8 Abs. 1 Nr. 2] des Erbschaftsteuergesetzes hinaus steuerpflichtig wären, im Ausland eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 Prozent [bis : vom Hundert] der deutschen Erbschaftsteuer beträgt, die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg

Übersicht

  • Literaturverzeichnis

  • A. Allgemeine Erläuterungen zu § 4

  • I. Entste...

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