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Steuerpflicht des Todesfallkapitals aus liechtensteinischer Pensionskasse beim Hinterbliebenen
Entscheidung: RV/3100009/2023; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988.
Zahlungen von Todesfallkapital einer liechtensteinischen Pensionskasse an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Hinterbliebenen stellen für diesen steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar ().