Außensteuerrecht
2024
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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen
Übersicht
1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG - Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen Rz. 1
2. DOK 2017/0298180 (Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG) Rz. 2
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1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG - Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de
Mit Wirkung zum wurde der § 50j EStG eingeführt.
Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sofort einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem zugeflossenen Kapitalerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen.
I. Wann findet § 50j EStG Anwendung?
Die gesetzliche Regelung des § 50j EStG ist nur anwendbar, wenn
die ab dem zugeflossenen Kapitalerträge nach einem DBA oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren ...