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BFGjournal 2, Februar 2023, Seite 62

Neue Rekursentscheidungen des BFG nach erstem VwGH‑Erkenntnis zur abgabenbehördlichen Konteneinschau

Ein dem BFG vorgelegtes schriftliches Auskunftsverlangen kann nur vollumfänglich bewilligt werden

Michael Rauscher

Das BFGjournal 2023, 14, befasste sich eingehend mit dem Erkenntnis vom , Ro 2022/13/0031, mit dem der VwGH erstmals über die Rechtmäßigkeit von zwei Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden hatte. Aufgrund der Aufhebung dieser beiden Rekursentscheidungen durch den VwGH hatte das BFG nun erneut durch den Senat über die Rekurse zu entscheiden; und wieder sprach das BFG in beiden Fällen aus, dass die Konteneinschau zu Unrecht bewilligt worden sei. Das BFG vertrat nun die Ansicht, die beiden schriftlichen Auskunftsverlangen hätte deshalb nicht bewilligt werden dürfen, weil einzelne Inhalte nicht bewilligungsfähig gewesen seien.


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KR/2100001/2023 und KR/2100002/2023.
§§ 8 und 9 KontReg; § 143 und 244 BAO

1. Die Rekursfälle

Im Dezember 2021 hatte die Abgabenbehörde dem BFG zwei (denselben Abgabepflichtigen betreffende) schriftliche Auskunftsverlangen an Kreditinstitute zur Bewilligung vorgelegt. Das eine schriftliche Auskunftsverlangen beinhaltete die Nummern von vier Girokonten und zwei Depots. Das andere schriftliche Auskunftsverlangen beinhaltete die Nummern von einem Girokonto, einem Einlagenkonto und zwei Depots. Das BFG (Ei...

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