Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.8 Gegenseitigkeitserklärungen zwischen einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von den Erbschaft- und Schenkungsteuern
Meine Schreiben vom , und - IV C 6 - S 1301 Schz-55/92, IV C 6 - S 1301 Schz-34/95 und IV C 6 - S 1301 Schz-51/96
In der Anlage übersende ich eine aktualisierte Zusammenstellung über die in Kraft befindlichen Gegenseitigkeitserklärungen sowie deren Wortlaut. Neu hinzugekommen ist die Gegenseitigkeitserklärung mit dem Kanton Luzern vom .
Darüber hinaus wird im Einzelfall von weiteren Kantonen bei Vorliegen des Gegenrechts Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken gewährt, so z.B. in den Kantonen Bern (nur bei öffentlichem Interesse) und Zürich.
Die vorgenannten BMF-Schreiben werden hiermit aufgehoben.
S. 25
Anlage
Gegenseitigkeitserklärungen zwischen dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen zu gem...