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VwGH: Erstes Erkenntnis zur Konteneinschau
Nochmaliges Auskunftsverlangen an das Kreditinstitut darf vom BFG trotz bereits erteilter Auskunft bewilligt werden
Mit Erkenntnis vom , Ro 2022/13/0031, hat der VwGH erstmals über die Rechtmäßigkeit von Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden. Revisionsgegenständlich war in beiden Fällen die Rechtsfrage, ob ein Auskunftsverlangen an ein Kreditinstitut vom BFG noch einmal bewilligt werden darf, wenn die Auskunft vom Kreditinstitut aufgrund eines vorangegangenen (gleichen) Auskunftsverlangens bereits einmal erteilt wurde; die Abgabenbehörde hatte die Auskünfte nämlich vernichtet, nachdem die Bewilligung der ersten Auskunftsverlangen für rechtswidrig erklärt wurde.
Der VwGH nahm das Revisionsverfahren zum Anlass, jenseits der eigentlichen Rechtsfrage auch ein paar allgemeine rechtliche Aussagen zum Bewilligungsverfahren und zum Rekursverfahren zu machen.
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KR/2100001/2022,
KR/2100002/2022; Ro 2022/13/0031. | §§ 3, 8 Abs 1 und 9 Abs 2 KontReg; § 244 BAO |
1. Rechtslage
Beim Auskunftsverlangen an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Konteneinschau handelt es sich um eine abgabenbehördliche Ermittlungshandlung, die vor ihrer Vornahme vom BFG bewilligt werden muss; dazu hat die Abgabenbehörde dem BFG das schriftliche Auskunftsverl...