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Nachträgliche Werbungskosten
Mandatsabgabe von Pensionsbezügen eines Politikers
Fraglich war, ob Zahlungen eines ehemaligen Politikers an dessen Partei im Ruhestand als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn eine eventuelle Nichtzahlung der Abgabe nicht mit dem Verlust einer Funktion bzw dem Verlust von Einnahmen bedroht ist, sich der ehemalige Mandatar aber bei sonstigem Verlust des Mandats zu Aktivzeiten zur Zahlung der Abgabe auch von den Pensionsbezügen verpflichtet hat.
1. Der Fall
Seitens des Finanzamtes wurde der vom Beschwerdeführer (Bf) dargelegte und mit Unterlagen glaubhaft gemachte Sachverhalt nicht bestritten. Demnach bezog der Bf für seine frühere politische Tätigkeit eine Pension von einer Gebietskörperschaft und ist aufgrund des Regulativs seiner Partei verpflichtet, dieser Partei die nun strittige Abgabe auch als Pensionist zu leisten. Zu Aktivzeiten hätte der Bf bei Nichtzahlung der Abgabe seine Funktion und damit die Bezüge als Mandatar verloren.
Noch zu Zeiten der Mandatsausübung hatte sich der Bf verpflichtet, die Abgabe auch von künftig zustehenden Pensionsbezügen aus dieser politischen Tätigkeit zu zahlen. Die Einstellung der Zahlung der Abgabe an die Partei im Ruhestand hätte kein...