Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.23 Einführungsschreiben der Eidg. Steuerverwaltung, Abteilung für int. Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen zu Art. 15a des schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom vom
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 15a des schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 15a Absatz 4 DBA das nachstehende Einführungsschreiben vereinbart:
S. 97
Inhaltsübersicht
Rz.
Ansässigkeit und Arbeitsort 01-08
Grundzüge der Ansässigkeit 01-03
Ansässigkeitsbescheinigung 04-07
Arbeitsort 08
Regelmässige Rückkehr 09-10
Grundfall 09
Geringfügige Arbeitsverhältnisse 10
Nichtrückkehr/60-Tage-Grenze11- 19
Nichtrückkehrtage 11-12
Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung 13
Eintägige Geschäftsreisen ohne Übernachtung 14
Kürzung der 60-Tage-Grenze 15-17
- bei Arbeitgeberwechsel 15
- bei tageweiser Teilzeitbeschäftigung 16
- bei Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen 17
Nachweis der Nichtrückkehrtage 18-19
Abzugsteuer 20
Beseitigung der Doppelbesteuerung 21-23
- Ansässigkeitsstaat Deutschland 21-22
- Ansässigkeitsstaat Schweiz 23
Steuerberechnung 24-31
- durch deutsche Arbeitgeber 24-27
- du...