Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.232 Anwendung des Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz auf Einkünfte leitender Angestellter bei Arbeitsausübung außerhalb der Schweiz
(/CH)
Das FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg hat im Urteil v. - 11 K 125/99 (EFG 2003, 1459 ff.) die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass bei Einkünften von leitenden Angestellten i.S. des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz, die auf eine Tätigkeit außerhalb der Schweiz entfallen, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode anzuwenden ist (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz). Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der BFH zwischenzeitlich als unzulässig verworfen (Beschluss v. - I R 49/03).
Der BFH hat bereits im Urteil v. - I R 53/02 (BFH/NV 2004, 247) die Auffassung vertreten, dass die Anrechnungsmethode gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz auf Einkünfte von Bordpersonal i. S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz (hier: Binnenschiffer) anzuwenden ist, wenn die Tätigkeit außerhalb der Schweiz ausgeübt wird.
Aufgrund der vor dem BFH anhängigen Verfahren wurde bisher in gleichgelagerten Fällen Ruhen des Einspruchsverfahrens und i.d.R. Aussetzung der Vollziehung gewährt (vg...