Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.185 Grenzgängerbesteuerung, leitende Angestellte, Arbeitnehmer mit Drittstaateneinkünften
(BMF-Schreiben IV C 6 - S 1301 Sch - 37/97 vom )
Gestützt auf Artikel 26 Abs. 3 DBA Deutschland-Schweiz haben die zuständigen Behörden folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen:
1. Grenzgängerbesteuerung
- Einführungsschreiben vom -
a) Die Randziffern (Rz.) 11 und 12 des Einführungsschreibens werden wie folgt gefaßt (Ergänzungen sind durch Fettdruck hervorgehoben):
Rz. 11:
Als Nichtrückkehrtage kommen nur Arbeitstage, die im persönlichen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers erfaßt sind, in Betracht.
Samstage, Sonn- und Feiertage können daher nur in Ausnahmefällen zu den maßgeblichen Arbeitstagen zählen. Dies käme z.B. in Frage, wenn der Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausdrücklich anordnet und hieran anknüpfend i.d.R. entweder Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung dafür gewährt. Trägt der Arbeitgeber die Reisekosten, so werden bei mehrtätigen Geschäftsreisen alle Wochenend- und Feiertage als Nichtrückkehrtage angesehen.
Rz. 12
Ein Nichtrückkehrtag ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil sich die Arbeitszeit des einzelnen an seinem Arbeitsort entweder bedingt durch die Anfangsze...