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E-Fahrzeuge: Parkometer-Zusatztafel als Ausnahmegenehmigung gilt nur während des Ladevorganges
Entscheidung: RV/7500241/2022.
Norm: § 4 Abs 1 und 5 Abs 2 Wiener Parkometergesetz.
Da die Befreiung von der Parkometerabgabe während des Ladens eine Begünstigung darstellt, liegt es in der Sphäre des Beschwerdeführers (Bf), die Voraussetzungen der Begünstigung auch tatsächlich einzuhalten und insbesondere ihr Vorliegen zu prüfen. Dies bedeutet, dass der Bf spätestens bei der Beendigung des Ladevorganges beim Auto hätte sein müssen, um den Parkplatz zu verlassen.
In den Erläuterungen zu § 54 Abs 5 lit m StVO wird unter anderem ausgeführt, dass eine Förderung der Elektromobilität sowohl verkehrs- als auch umweltpolitisch wünschenswert ist. Mit Hilfe der neuen Zusatztafel soll ein Freihalten von Parkplätzen zum Zweck des Aufladens von Elektrofahrzeugen auf einfache Weise ermöglicht werden. Ist der Ladevorgang beendet, so kann diese Rechtswohltat nicht mehr in Anspruch genommen werden; das Elektrofahrzeug ist dann unverzüglich aus dem Halte- und Parkverbot zu entfernen.