Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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3.3.2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern
(BT-Drucks. 8/3225)
(Auszug)
Denkschrift zum Protokoll
I. Grundsätzliches zum Protokoll
1. Anlaß und Zweck des Protokolls
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden besteht zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Abkommen vom . Es hat sich bewährt und als sichere steuerliche Grundlage für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten erwiesen.
Am ist das Körperschaftsteuerreformgesetz vom (BGBl. I S. 2597) wirksam geworden. Das vorliegende Protokoll enthält in erster Linie Änderungen, die durch diese Reform notwendig geworden sind. Es ist vorgesehen, das Abkommen später als Ganzes zu revidieren, um es der neueren Entwicklung des internationalen Steuerrechts anzupassen. Die Verhandlungen hierüber sind bereits aufgenommen worden.
2. Das bisherige Recht und die Änderungen durch das Protokoll
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