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RWK 10, 15. Oktober 2024, Seite 331

Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung

Die Europäischen Kommission hat angesichts der kritischen Rückmeldungen dem Europäischen Parlament und dem Rat den Vorschlag unterbreitet, den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Nach Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat werden die Rechtsvorschriften daher erst am für große Unternehmen und am für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Somit erhalten betroffene Marktteilnehmer eine zusätzliche Einführungszeit von zwölf Monaten, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Umweltschutzorganisationen, Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sowie Vertreter:innen der Wissenschaft sehen die angedachte Verschiebung negativ, da durch Abholzung die Klimaerhitzung sowie der weltweite Biodiversitätsverlust weiter angetrieben wird.

Link zur Presseaussendung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5009

Weitere Informationen der Umweltschutzorganisationen: https://pro.earth/2024/10/07/entwaldungsproblematik-ernst-nehmen/

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