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VwGH zu den Anforderungen des § 41 WAG 2007 an die Gestaltung einer (auch) an Privatkunden gerichteten Information
§ 1 Abs 1 Z 5a, § 1 Abs 3 KMG idF BGBl I 2007/60; § 41 Abs 1, Abs 2, § 95 WAG 2007; § 9 VStG; MiFiD-RL 2004/39/EG und Durchführungs-RL 2006/73/EG
Ist davon auszugehen, dass eine Information im Sinne des § 41 WAG 2007 nicht nur an professionelle Kunden, sondern (auch) an Privatkunden geht, hat der Rechtsträger bei der Gestaltung der Information auf diesen Adressatenkreis entsprechend Bedacht zu nehmen. Sofern gegenüber dem Rechtsträger nachgewiesen ist, dass der Kunde über regelmäßigen Zugang zum Internet verfügt (vgl § 16 Abs 3 WAG 2007), so ist es dabei grundsätzlich zulässig, Informationen (auch) auf einer Website zur Verfügung zu stellen oder für ergänzende Informationen gegebenenfalls auch auf eine Website Dritter zu verweisen. Die „ausreichende Information“ im Sinne des § 41 Abs 2 WAG 2007 muss jedoch jedenfalls in einer Sprache bereitgestellt werden, in der auch der sonstige Kundenkontakt abgewickelt wird oder deren Kenntnis der betroffene Kunde gegenüber dem Rechtsträger bekannt gegeben hat.
Bei einer Information, von der der Rechtsträger annehmen muss, dass sie (auch) an Privatanleger gerichtet ist, kann nicht vorausgesetzt werden, dass nicht allgemein gebräuchliche Fachbegriffe...