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ÖBA 4, April 2016, Seite 281

Zur Beschränkung eines öffentlichen Angebots im Internet durch einen Disclaimer auf bestimmte Staaten

Alexander Russ

Z 63 ABB; §§ 1, 5 KMG

Vom Begriff des öffentlichen Angebots sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen.

Falls es nicht allein der Umgehung der inländischen Prospektpflicht dient, kann der Adressatenkreis bei Angeboten im Internet durch einen Disclaimer eingeschränkt werden. Ein wirksamer Disclaimer setzt aber zudem voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist. Einer positiven Kenntnis des Inhalts des Disclaimers durch den Anleger bedarf es indessen nicht.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin mit Wohnsitz in Österreich kaufte am bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Bank mit Sitz im Inland (im Weiteren: Beklagte) - auf Rat des Direktors einer anderen Bank - 1.960 Stück Solon 70 Discountzertifikate zu einem Gegenwert von rund € 110.000. Diese von einer deutschen Bank emittierten Wertpapiere haben mittlerweile massiv an Wert verloren. Nach den der Geschäftsbeziehung zwischen den Streitte...

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