Das Elektroauto im Umsatzsteuerrecht
3. Aufl. 2024
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S. 3Vorwort
Im Rahmen der Ökologisierung des Steuersystems wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 mit Wirkung ab 2016 das grundsätzliche Recht auf Vorsteuerabzug für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm je Kilometer eingeführt. Es folgten 2018 (Überlassung von E-Kfz an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer), 2020 (Überlassung von Krafträdern und Fahrrädern an Mitarbeiter), 2022 (Überlassung von Krafträdern und Fahrrädern an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer) und 2023 (insbesondere Begünstigungen iZm dem Aufladen von E-Autos der Mitarbeiter) Ausweitungen der bis dahin geltenden Begünstigungen. Derzeit profitieren insbesondere Nutzer von rein elektrisch angetriebenen Kfz von diesen Bestimmungen.
Dieser Leitfaden zeigt auf, welche Fahrzeuge von diesen Neuregelungen profitieren, bei welchen Kfz es bei dem schon bestehenden Vorsteuerabzugsrecht bleibt, aber auch, wo die Grenzen der Begünstigung sind.
Diese Aspekte werden bei zahlreichen Geschäftsfällen im Zusammenhang mit einem Kfz beleuchtet. Dies beginnt bei der
Anschaffung,
den laufenden Betriebskosten, insbesondere Stromkosten,
der Anschaffung von Stromtankstellen
bis hin zum Verkauf dies...