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Anspruch auf Feststellung einer Einlagenrückgewähr
KStG § 27 Abs. 8, § 28
Der Anspruch auf Feststellung einer Einlagenrückgewähr besteht auch bei der vollständigen Übertragung des Vermögens auf den Anteilseigner nach französischem Gesellschaftsrecht. Unerheblich ist, dass bei der nach deutschem Gesellschaftsrecht unbekannten Auflösung einer Gesellschaft ohne Liquidation bei gleichzeitiger Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände im Wege „Transmission Universelle du Patrimoine“ keine Verschmelzung auf den Gesellschafter erfolgt.
FG Köln Urt. - 2 K 1723/20 - ECLI:DE:FGK:2024:0417.2K1723.20.00
Das Problem: Der Streitfall betrifft die Frage, ob nach einer Umwandlung nach französischem Recht auch ein Anspruch auf die Feststellung einer Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG besteht.
Im Jahr 2018 wurde die Auflösung der Klägerin, einer französischen Aktiengesellschaft in der Rechtsform der société par actions simplifée (SAS), durch Transmission Universelle du Patrimoine beschlossen.
Bei dieser im deutschen Gesellschaftsrecht nicht bekannten Möglichkeit zur Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation werden sämtliche Wirtschaftsgüter auf den Gesellschafter übertragen, ohne dass zugleich die ...