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bau aktuell 5, September 2024, Seite 185

Die neue Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung

Die BMBPO 2023 unter der Lupe

Günter Teschl

Als reglementiertes Gewerbe sind die Anmeldung und die Ausübung des unbeschränkten Baumeistergewerbes an die Absolvierung der Baumeister-Befähigungsprüfung geknüpft. Die Rechtsgrundlage der Baumeister-Befähigungsprüfung bildet die Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung 2023 (BMBPO 2023), die am kundgemacht wurde und – aufgrund einer 12-monatigen Legisvakanz – am in Kraft getreten ist.

1. Einleitung

Als reglementiertes Gewerbe im Sinne des § 94 GewO 1994 sind die Anmeldung und die Ausübung des Baumeistergewerbes – neben hier nicht näher behandelten allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes – an einen Befähigungsnachweis als besondere Voraussetzung gebunden. Unter diesem ist gemäß § 16 Abs 2 GewO 1994 der Nachweis zu verstehen, „daß der Einschreiter die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können.“ Der BMAW hat für diese Zwecke für jedes reglementierte Gewerbe durch Verordnung festzulegen, durch welche Belege – für sich allein oder in entsprechender Verbindung untereinander – die Zugangsvoraussetzungen zum betreffenden Gewerbe, gegebenenfalls für dessen eingeschrän...

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