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Die Einordnung des „Baumeisters“ in den Nationalen Qualifikationsrahmen
Seit ist die Baumeister-Befähigungsprüfung dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Level VII zugeordnet. Mag. Sabine Tritscher-Archan, NQR-Expertin am Institut für Bildungsforschung und Wirtschaft (ibw), erklärt im Interview, wie eine Zuordnung zustande kommt und wie diese eingeordnet wird.
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© Lukas Lorenz | Mag. Sabine Tritscher-Archan ist seit 2000 am Institut für Bildungsforschung und Wirtschaft tätig. Sie befasst sich mit den europäischen Transparenzinstrumenten, leitet seit 2019 die NQR-Servicestelle und koordiniert die Ingenieur-Zertifizierungsstellen der Wirtschaftskammern Österreich. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind höhere berufliche Bildung, Qualifikationsentwicklung, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Fremdsprachenaus- und -weiterbildung. Mag. Sabine Tritscher-Archan ist überdies Mitglied von Cedefop ReferNet Austria und des Erasmus+ VET Teams Austria. |
Wiesinger: Seit Inkrafttreten des NQR-Gesetzes am ist es möglich, Qualifikationen, die gesetzlich geregelt sind, also formale Qualifikationen, deren Prüfungsinhalte und -anforderungen in einer Verordnung beziehungsweise einem Gesetz festgeschrieben sind, einem von acht Niveaus zuzuordnen. Warum wurde die...