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SWI 10, Oktober 2024, Seite 562

EuGH: Dienstleistungen von Verwertungsgesellschaften unterliegen der Mehrwertsteuer

Im Credidam, C‑179/23, ging es um ein Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie (Oberster Kassations- und Gerichtshof, Rumänien) betreffend die Auslegung der Art 24 Abs 1 und Art 25 lit c MwStSyst-RL. Der Ausgangsrechtsstreit betraf eine Änderung von Rechtsvorschriften, kraft derer die Tätigkeit der Organisationen für die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die sich auf die Einziehung, Verteilung und Ausschüttung der den Inhabern dieser Rechte zustehenden Vergütungen bezieht, bei nicht in den Anwendungsbereich der MwStSyst-RL fallenden Vergütungen der Mehrwertsteuer unterworfen wird.

Credidam ist eine rumänische Organisation für die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die ihrer Tätigkeit in Form einer Vereinigung ausübender Künstler nachgeht. Ihr Zweck besteht namentlich darin, die den ausübenden Künstlern seitens der Nutzer ihrer künstlerischen Darbietungen zustehenden Vergütungen einzuziehen und zu verteilen. Sie erhält hierfür eine Verwaltungsgebühr zur Deckung ihrer Betriebskosten, die von diesen Vergütungen einbehalten wird.

Credidam befasste die Curtea de Apel Bu...

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