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PV-Info 10, Oktober 2024, Seite 27

Veranlagungsfreibetrag bei ausländischen, nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Monika Kunesch

Die Einschränkung des Veranlagungsfreibetrags auf Personen, die lohnsteuerpflichtige Einkünfte – und somit solche von einem Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland – beziehen, könnte in Österreich ansässige Arbeitnehmer davon abzuhalten, einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nachzugehen. Sie steht daher in offensichtlichem Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art 45 AEUV und ist daher nicht auf Personen anzuwenden, deren Einkünfte lohnsteuerpflichtige Einkünfte darstellen würden, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Inland hätte ().

Sachverhalt

Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Arbeitgebers reichte seine Steuererklärungen 2018 und 2019 ein. Unbestritten ist, dass der in Deutschland ansässige Arbeitgeber, der in Österreich über keine Betriebsstätte gemäß § 81 EStG verfügte, nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war, weshalb der Arbeitnehmer seine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zur Einkommensteuer veranlagte. Seine in Deutschland erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unterlagen gemäß anzuwendendem Doppelbesteuerungsabkommen dem Besteuerungsre...

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