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Arbeitszeitflexibilisierung mittels gleitender Arbeitszeit – Praxisfehler und deren Rechtsfolgen
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) kennt eine Reihe von flexiblen Arbeitszeitmodellen, die eine Ausdehnung der täglichen bzw wöchentlichen Normalarbeitszeit ermöglichen. Insbesondere bei Angestellten ist die gleitende Arbeitszeit gemäß § 4b AZG jenes Modell, das in der Praxis am häufigsten genutzt wird. Bei der Einführung sind jedoch eine Reihe von Mindestparametern in der Gleitzeitvereinbarung zu beachten, deren Nichtbeachtung zur Unwirksamkeit führen kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick dazu.
Die Grenzen der Normalarbeitszeit sind in § 3 Abs 1 AZG geregelt: Grundsätzlich darf die tägliche Normalarbeitszeit maximal acht, die wöchentliche Normalarbeitszeit maximal 40 Stunden betragen (die in vielen Kollektivvertrag übliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden ergibt sich ausschließlich aus der entsprechenden KollektivverS. 11 tragsbestimmung). Ein erhöhtes Ausmaß an Normalarbeitszeit kann durch Modelle der flexiblen Arbeitszeit erreicht werden. Dabei ist zwischen jenen Modellen zu unterscheiden, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Betrieb durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung umgesetzt werden können und anderen, die einer expliziten kollektivvertraglichen Regelung bedürfen (zB Durchrechnung der Nor...