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PV-Info 10, Oktober 2024, Seite 3

Neuerungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe

Günter Steinlechner

Mit und treten zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. Ich werde diese aufgrund ihres ungewöhnlich großen Umfangs in fünf Teilen darstellen. Teil 1 widmet sich grundlegenden Neuerungen, den Lohn- und Gehaltsabschlüssen für 2024 und 2025 sowie den Neuerungen bei den Entgelten. Teil 2 beschreibt die zahlreichen Neuerungen in der Durchrechnung der Normalarbeitszeit und Teil 3 Neuerungen bei anderen Arbeitszeitthemen. Die Teile 4 und 5 werden in der nächsten Ausgabe der PV-Info erläutert.

Teil 1: Grundlegendes, KV-Abschluss, Entgelte

Grundlegende Neuerungen

Bis zum gelten zwei Kollektivverträge, einer für Arbeiter und einer für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Ab gilt ein gemeinsamer Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte. In jenen Rechtsbereichen, wo zwischen Arbeitern und Angestellten noch Unterscheidungen bestehen, sind diese im Text dieses gemeinsamen Kollektivvertrags eingearbeitet. Ich werde bei der Darstellung der einzelnen Neuerungen jeweils ausdrücklich darauf hinweisen.

Zusätzlich gelten ab ein...

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