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PV-Info 10, Oktober 2024, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

BMF-Erlass zu Zinserhöhung

Mit Wirkung von wurde der Basiszinssatz von 3,88 % auf nunmehr 3,03 % gesenkt.

Das BMF hat daher mit Wirkung von (, 2024-0.658.478, BMF-AV Nr 123/2024) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungszinsen liegt seit wieder 4,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 7,53 % pa. Die Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen liegen 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und betragen somit 5,03 % pa.

Voraussichtliche Werte für 2025

Wie jedes Jahr um diese Zeit wurden von der ÖGK die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 veröffentlicht (ÖGK-Newsletter 10/2024 vom , vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):

Die Aufwertungszahl für 2025 beträgt 1,063. Mit dieser wird unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
202 €
215 €
für laufende Bezüge, monatlich
6.060 €
6.450 €
für Sonderzahlungen, jährlich
12.120 €
12.900 €
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
7.070 €
7.525 €
Gerin...

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