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Aktuelles aus der Personalverrechnung
BMF-Erlass zu Zinserhöhung
Mit Wirkung von wurde der Basiszinssatz von 3,88 % auf nunmehr 3,03 % gesenkt.
Das BMF hat daher mit Wirkung von (, 2024-0.658.478, BMF-AV Nr 123/2024) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungszinsen liegt seit wieder 4,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 7,53 % pa. Die Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen liegen 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und betragen somit 5,03 % pa.
Voraussichtliche Werte für 2025
Wie jedes Jahr um diese Zeit wurden von der ÖGK die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 veröffentlicht (ÖGK-Newsletter 10/2024 vom , vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
Die Aufwertungszahl für 2025 beträgt 1,063. Mit dieser wird unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 202 € | 215 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 6.060 € | 6.450 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 12.120 € | 12.900 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 7.070 € | 7.525 € |
Gerin... |