Kolbitsch-Franz/Schima (Hrsg)

Praxishandbuch Schadenersatzrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-1689-6

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Praxishandbuch Schadenersatzrecht (1. Auflage)

S. 31220. Prozessuale Besonderheiten des Schadenersatzprozesses

20.1. Besonderheiten bei der Zuständigkeit der Gerichte

701

Neben den allgemeinen Gerichtsständen, die allgemein im Zivilverfahren gelten, sieht § 92a JN noch einen Gerichtsstand vor, der für Schadenersatzprozesse von Bedeutung ist, nämlich den Gerichtsstand der Schadenszufügung. Er kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich bei den geltend gemachten um deliktische oder vertragliche Schadenersatzansprüche handelt.

Dieser Gerichtsstand ist aber bereits nach seinem Wortlaut nur für bestimmte Arten von Schäden anwendbar, nämlich

  • Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer Personen

  • Freiheitsberaubung und

  • Beschädigung einer körperlichen Sache

  • nicht erfasst sind hingegen etwa bloße Vermögensschäden.

Liegt einer der erfassten Schäden vor, so kann das Gericht angerufen werden, in dessen Sprengel das Schaden verursachende Verhalten gesetzt worden ist. Wenn Handlungs- und Erfolgsort auseinanderfallen, dann ist nach herrschender Ansicht nur der Handlungsort maßgeblich.

Beispiel (vgl OGH 3 Ob 152/19b)

Die Ärztin A verabreicht dem Patienten P in ihrer Ordination in Tirol eine Zeckenschutzimpfung. Einige Zeit später erkrankt P an seinem Wohnort in Wien an...

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