Praxishandbuch Schadenersatzrecht
1. Aufl. 2024
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S. 21212. Ersatz für Drittschäden – Drittschadensliquidation
12.1. Vorbemerkungen zur Problematik
427
Weiter oben ist bereits die Abgrenzung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Schäden angesprochen worden: Als unmittelbar werden diejenigen Schäden bezeichnet, die innerhalb des Schutzbereiches der verletzten, haftungsbegründenden Norm liegen; mittelbare Schäden hingegen sind Schäden außerhalb des Schutzzwecks der haftungsbegründenden Verhaltensnorm.
Die Bedeutung dieser Abgrenzung liegt darin, dass schadenersatzrechtlich nur für Schäden innerhalb des Schutzbereiches der haftungsbegründenden Bestimmung zu haften ist. Für außerhalb des Schutzzwecks liegende, bloß mittelbare Schäden ist nicht einzustehen, da die schadenersatzrechtlichen Einstandspflichten nicht ausufern sollen.
428
Mit der Abgrenzung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Schäden geht die Abgrenzung von unmittelbar und mittelbar Geschädigten einher: Mittelbar Geschädigte sind Geschädigte außerhalb des persönlichen Schutzbereiches der im jeweiligen Fall haftungsbegründenden Bestimmung. Mittelbar Geschädigte sind, weil ihre Schäden außerhalb des Schutzbereiches liegen, grundsätzlich nicht ersatzberechtigt.
Außerhalb des persönlichen Sch...