TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kolbitsch-Franz/Schima (Hrsg)

Praxishandbuch Schadenersatzrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-1689-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxishandbuch Schadenersatzrecht (1. Auflage)

S. 725. Begrenzung der Zurechnung

5.1. Allgemeines

5.1.1. Vorbemerkungen zum Erfordernis einer Begrenzung der Zurechnung

141

Es ist oben im Zusammenhang der Ausführungen zur Kausalität erörtert worden, dass nach der zur Feststellung von Verursachungen heranzuziehenden Äquivalenz- oder Bedingungstheorie (Conditio-sine-qua-non-Formel) für einen Schaden stets alle Umstände kausal sind, ohne die der Schaden nicht eingetreten wäre. Demnach wurde jeder Schaden typischerweise nicht nur durch einen einzigen Umstand verursacht, sondern sind für einen Schaden in der Regel mehrere Umstände kausal (ausführlich oben 3.1.).

Mit Blick auf einen bestimmten Schädiger bedeutet die Anwendung der Äquivalenztheorie, dass auch sehr weit entfernte Folgen eines ihm zuzurechnenden Umstandes von ihm verursacht wurden. Keine Rolle spielt es dafür beispielsweise, ob nur ein ganz außergewöhnlicher Lauf der Dinge, der allen Erfahrungen widerspricht, die konkrete Folge ermöglicht hatte, oder ob völlig atypische Umstände, mit denen niemand rechnen musste, zu einer besonderen Schadenshöhe geführt haben. Die Verursachungslehre beschränkt sich eben auf die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmter Umstand für ein bestimmtes Erei...

Daten werden geladen...