Kolbitsch-Franz/Schima (Hrsg)

Praxishandbuch Schadenersatzrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-1689-6

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Praxishandbuch Schadenersatzrecht (1. Auflage)

S. 11. Grundlagen des Schadenersatzrechts

1.1. Zurechnungsgründe

1

Grundsätzlich hat jeder den Schaden, den er an seinen Rechtsgütern erleidet, selbst zu tragen, wie dies § 1311 ABGB als allgemeine Regel festlegt: „Der bloße Zufall trifft denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet“ („casum sentit dominus“).

2

Dieses Prinzip wird von der Rechtsordnung jedoch in vielfältiger Weise durchbrochen, um einen effektiven Schutz der Rechtsgüter des Einzelnen zu gewährleisten: Bei Vorliegen besonderer Gründe, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, die Schadenstragung einem anderen aufzubürden, muss der Geschädigte den Schaden nicht selbst tragen, sondern kann ihn auf einen anderen überwälzen (sogenannte „Zurechnungsgründe“). Nach diesen Zurechnungsgründen wird auch das Haftungsrecht eingeteilt:

  • Eine Haftung kann sich daraus ergeben, dass jemand nicht so handelt, wie es die Rechtsordnung von ihm erwartet, also die objektiv gebotene Sorgfalt verletzt, ihm dies auch subjektiv vorzuwerfen ist und dadurch ein Schaden eines anderen entsteht (Verschuldenshaftung);

  • oder daraus, dass jemand aus der erlaubten Gefährlichkeit einer Sache oder Aktivität einen Nutzen zieht und ein Schaden eines anderen entsteht...

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