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IRZ 10, Oktober 2024, Seite 417

Veröffentlichung von IFRS 19 – Neuer Standard mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten

Julia Busch und Christian Zwirner

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am einen neuen IFRS-Standard veröffentlicht: IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“.IFRS 19 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass zu einem nach IFRS Rechnung legenden Konzern gehörende Tochterunternehmen die geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards hinsichtlich der darin enthaltenen Anforderungen an die Berichterstattung in den Notes in reduzierter Form anwenden können. Dem Standard liegt eine Abwägung von Kosten-Nutzen-Überlegungen zugrunde, indem einerseits Erleichterungen und damit auf Unternehmensseite Kostenersparnisse gewährt werden, dies andererseits jedoch an eine umfassende Berichterstattung – zumindest – auf einer übergeordneten Konzernebene gebunden ist, um den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten ebenfalls angemessen Rechnung tragen zu können.

1. Hintergrund zur Einführung des IFRS 19

Der neue Standard IFRS 19 ist eine Reaktion auf das Stakeholder-Feedback zur Agenda-Konsultation 2015. Das IASB wurde von den Stakeholdern darauf hingewiesen, dass bestimmten Tochterunternehmen Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten nach IFRS gewährt werden soll...

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