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BFGjournal 9, September 2024, Seite 340

Bonussystem vs steuerbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung

Entscheidung: RV/3100062/2024; Revision zugelassen.

Norm: § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988.

Eine „Gewinnbeteiligung“ iSd § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 muss zwar nicht notwendigerweise an den Gewinn oder eine Gewinngröße anknüpfen, aber es ist erforderlich, dass die Größe, an die angeknüpft wird, objektivierbar ist. Eine Anknüpfung an das Ausmaß, in welchem die Ziele des Unternehmens erreicht wurden, erfüllt dieses Kriterium nicht.

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