Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 26130. Compliance
30.1. Der Begriff Compliance
Compliance bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen, unternehmensinternen Vorschriften und freiwilligen Kodizes. Sie dient damit der Vermeidung von Verstößen durch das Unternehmen bzw seine Mitarbeiter, die negative Auswirkungen auf das Unternehmenswohl entfalten. Oftmals wird der Begriff Compliance auch speziell auf ein besonderes (Rechts-)Gebiet eingeschränkt, weshalb ein dynamisches Begriffsverständnis zugrunde zu legen ist.
Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit von diversen Gesetzesverstößen kann von einem „Compliance-Boom“ gesprochen werden. Jedes größere Unternehmen unterwirft sich Compliance-Codes, die durchaus unterschiedlich in Umfang, Komplexität und Qualität sind. Aus praktischer Sicht kann gesagt werden, dass eine Vielzahl an Seiten kein Garant für Qualität ist. Im Gegenteil, zu komplexe Strukturen führen zu Unverständnis bei den Mitarbeitern und tragen damit nicht zum Ziel bei, die Unternehmenskultur zu verbessern.
Der Begriff des Compliance-Managementsystems (CMS) hat sich etabliert. Als CMS wird die Summe aller Compliance-Aktivitäten eines Unternehmens verstanden. Dazu gehört die Unternehmenskultur in Bezug auf Compliance ebenso w...