Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 25729. Der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise
29.1. Unternehmenskrise
Eine Unternehmenskrise folgt meist nach außergewöhnlichen, ungeplanten Vorgängen, die geeignet sind, den Fortbestand eines Unternehmens zu gefährden. Dies kann beispielsweise aufgrund schwieriger Marktbedingungen geschehen, aber auch die Folge strategischer Fehlentscheidungen sein. Eine Unternehmenskrise liegt nicht erst bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor.
Prinzipiell fällt das Erkennen existenzbedrohender Entwicklungen in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstands. Er hat für die Führung eines Rechnungswesens und internen Kontrollsystems (IKS) zu sorgen, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht (§ 82 AktG). Der Aufsichtsrat bzw dessen Prüfungsausschuss - sofern ein solcher eingerichtet ist - hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu überwachen (§ 92 Abs 4a Z 2 AktG; Prüfungsausschuss → Kapitel 9.7.1).
Für das Risikomanagement ist ein funktionierendes Berichtswesen des Vorstands an den Aufsichtsrat unumgänglich. Diese Berichte haben - unaufgefordert - vierteljährlich (Quartalsbericht) und jährlich (Jahresbericht) in schriftlicher Form zu erfolgen. Darüber hinaus hat der ...