Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 22924. Besonderheiten im Konzern
24.1. Konzernbegriff
Das österreichische Recht kennt kein kodifiziertes Konzernrecht, so wie das beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Dieses ist nur punktuell, etwa im Aktiengesetz und betreffend die Rechnungslegung, geregelt.
Im österreichischen Recht wird ein Konzern wie folgt definiert: Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern (§ 15 Abs 1 AktG, § 115 Abs 1 GmbHG). Diese Legaldefinition wird durch eine widerlegliche Konzernvermutung ergänzt: Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens, so gelten das herrschende und das abhängige Unternehmen zusammen als Konzern (§ 15 Abs 2 AktG, § 115 Abs 2 GmbHG).
Daneben ist der Begriff der verbundenen Unternehmen nach § 189a Z 7 UGB zu beachten. Auf diesen, und nicht auf den Konzernbegriff, beziehen sich einige konzernrelevante Bestimmungen. Verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen solche Unternehmen, die nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens gemäß § 244 UGB einzubeziehen sind bzw wären. Mutterunternehmen ist gemäß § 244 UGB ein ...