Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 22523. Besonderheiten des Aufsichtsrats in der GmbH
23.1. Gegenüberstellung: GmbH – Aktiengesellschaft
Das GmbH- und das Aktienrecht zeichnen sich durch weitgehend parallele Vorschriften aus. Oftmals wird dort, wo es im GmbH-Recht keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gibt, auf Normen des Aktiengesetzes zurückgegriffen, welches eine viel höhere Regelungsdichte als das GmbH-Gesetz aufweist. Die beiden Rechtsformen weisen aber nicht nur Parallelen, sondern in einigen Punkten auch erhebliche Unterschiede auf (zur allgemeinen Unterscheidung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung → Kapitel 1.2). Mehr oder weniger gelten die Regelungen zum Aufsichtsrat in der GmbH auch in der FlexKapG, allerdings bestehen in der FlexKapG andere Voraussetzungen zur Verpflichtung, überhaupt einen Aufsichtsrat einzurichten. Nachfolgend wird sohin der Aufsichtsrat in der GmbH beschrieben und Abweichungen, die ggf für die FlexKapG bestehen, werden ausdrücklich erwähnt.
23.2. Einrichtung eines Aufsichtsrats
Während die Aktiengesellschaft stets einen Aufsichtsrat als obligatorisches Organ einzurichten hat, muss die GmbH bloß unter gewissen Umständen einen Aufsichtsrat einrichten (Aufsichtsrat der GmbH → Kapitel 1.2.4.3).
Ein Aufsich...