Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 20720. D&O-Versicherungen
20.1. Hintergründe der D&O-Versicherung
Der Begriff D&O-Versicherung entstammt dem anglo-amerikanischen Raum und steht für Directors-and-Officers-Versicherung. Es handelt sich um eine Manager-Haftpflichtversicherung, die Vermögensschäden durch Organe und leitende Angestellte abdeckt. Davon profitiert das Organmitglied (bzw der leitende Angestellte), das den Schaden nicht mit seinem Privatvermögen begleichen muss. Aber auch für das Unternehmen bringt eine solche Versicherung Vorteile. Im Schadensfall ist die Chance, den Schaden ersetzt zu erhalten, weitaus größer, wenn nicht nur der begrenzte Haftungsfond einer Privatperson, sondern die Versicherungssumme herangezogen werden kann.
Versicherungsnehmer ist die juristische Person, beispielsweise die Aktiengesellschaft oder die GmbH. Die Leitungsorgane sind Versicherte im Sinne einer Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 ff VersVG). Der Kreis der konkret versicherten Leitungsorgane ist der Vereinbarung vorbehalten und kann gegenwärtige, ehemalige und zukünftige Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrats, deren Stellvertreter sowie Prokuristen und leitende Angestellte des Versicherungsnehmers oder dessen Tochterunternehmen umfas...