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Kunz

Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how

Handbuch für die Praxis unter Berücksichtigung von Kreditinstituten

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-85136-120-9

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Dokumentvorschau
Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how (2. Auflage)

S. 16713. Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

13.1. Aufsichtsratsvergütung

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats (§ 98 Abs 1 AktG).

Die Vergütung kann entweder durch die Satzung oder durch die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt werden. Einen gesetzlichen Entgeltanspruch haben nur Kapitalvertreter. Arbeitnehmervertreter üben ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat ehrenhalber aus. Da die Vergütung im Gesetz nicht näher umschrieben ist, kann diese sowohl Geldleistungen als auch Sachbezüge umfassen. Das Entgelt kann auch aus einer festen sowie aus einer variablen Vergütung bestehen. Ebenfalls zulässig ist die Einräumung von Aktienoptionen an Aufsichtsratsmitglieder.

Die Vergütung muss jedenfalls mit den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder wie auch mit der Lage der Gesellschaft in Einklang stehen. Nach dem Gesetz kann die Aufsichtsratsvergütung auch nachträglich durch die Hauptversammlung herabgesetzt werden.

Für börsenotierte Gesellschaften gilt, dass die Regelungen zur Vergütungspolitik und zum Vergütungsbericht auch für Aufsichtsratsmitglieder anzuwenden sind (siehe bereits unter 6.1.4).

In öffentlichen Unternehmen ist...

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