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IRZ 4, April 2016, Seite 171

Leitlinien des BCBS 350 – Aufsichtsrechtliche Erwartungen an die praktische Umsetzung der IFRS 9-Impairment-Regelungen

Judith Gehrer, Stefanie Koch und Peter Schüz

Die Impairment-Regelungen des IFRS 9 sehen zukünftig ein Expected Credit Loss Model für die Ermittlung und Bilanzierung der Risikovorsorge vor. Für die nach IFRS bilanzierenden Kreditinstitute ergeben sich aufgrund der Komplexität und der umfassenden Datenanforderungen große Herausforderungen bei der Umsetzung der Regelungen. Neben den Anforderungen zum Impairment nach IFRS 9 hat auch das Basel Committee on Banking Supervision Leitlinien im Hinblick auf die Umsetzung der IFRS 9-Impairment-Regelungen veröffentlicht.

Der Artikel stellt ausgewählte Anforderungen an die praktische Umsetzung der Impairment-Regelungen dar, die sich aus dem BCBS 350 ergeben. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Vorschriften, die die Vorgaben des Standards einzuschränken scheinen.

1. Einleitung

Die Regelungen des IFRS 9 sehen künftig die Erfassung der Risikovorsorge durch ein Expected Credit Loss Model vor. Demnach ist bereits bei Zugang eine Risikovorsorge in Höhe des 12-Monats Expected Loss (EL) zu erfassen. Liegt zu einem der folgenden Bilanzstichtage eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos im Vergleich zum Zugangszeitpunkt vor, erfolgt die Erfassung der Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlust...

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