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ZVers 5, September 2024, Seite 237

Miet-Rechtsschutz bei Wohnungswechsel auch für Rechtsstreitigkeiten aus dem neuen Mietvertrag bei überschneidenden Mietverhältnissen

Art 2 und Art 24 ARB 2007; § 68 Abs 2 VersVG

1. Versicherungsschutz für eine Ersatzwohnung nach Umzug: Der objektbezogene Rechtsschutz-Baustein für Grundstückseigentum und Miete in Art 24 ARB 2007 bietet einen überlappenden Rechtsschutz für die ursprüngliche Mietwohnung und die neue (Ersatz-)Wohnung. Für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer gewährleistet Art 24.6.2 ARB 2007 einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes vom bisherigen Mietobjekt auf die Ersatzwohnung.

2. Die Regelung zum Entfall der Wartefrist für den Versicherungsschutz für die Ersatzwohnung bezieht sich auf das tatsächliche Ende des Mietverhältnisses der ursprünglichen Wohnung (Art 24.6.2 Satz 1 ARB 2007).

3. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Abschluss des neuen Mietvertrages wird der Versicherungsschutz vorverlagert, wenn der neue Mietvertrag frühestens sechs Monate vor Beendigung des alten Mietvertrages abgeschlossen wird (Art 24.6.2 Satz 2 ARB 2007).

Der Erstkläger war bei der Beklagten rechtsschutzversichert; die Zweitklägerin war mitversichert. Die dem Rechtsschutzversicherungsvertrag S. 238 zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2007) lauten auszu...

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