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Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz für die Folgen eines Sturzes wegen infolge von Morbus Parkinson verursachter chronisch-degenerativer Veränderungen
Art 6.1, Art 6.2 und Art 21.3 UB00
1. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der (ersten) Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalls mitgewirkt, entfällt insoweit der Versicherungsschutz der Unfallversicherung.
2. Selbst wenn nach den Versicherungsbedingungen auch Verrenkungen von Gliedern sowie Verzerrungen oder Zerreißungen von Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Knorpeln sowie Meniskusverletzungen als Unfall gelten (Unfallfiktion), kommt es bei Mitwirkung unfallfremder Krankheiten und Gebrechen zu einer Kürzung des Anspruchs oder einem Abzug von der Gesamtinvalidität.
Zwischen den Streitteilen besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die ... Bedingungen für die Unfallversicherung 2012 (UB00) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise:
„Artikel 6 – Was ist ein Unfall?
1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
2. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse:
Verrenkungen von Gliedern sowie Verzerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln...