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SWK 27, 25. September 2024, Seite 1171

Internal Investigations bei (finanz)strafrechtlichen Verdachtsmomenten

Welche Handlungspflichten bestehen für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer?

Christopher Schrank und Franz Ramsbacher

Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, sind die Organe von Kapitalgesellschaften bei Bekanntwerden von Strafrechtsverstößen oder sonstigen maßgeblichen Gesetzesverletzungen im Unternehmen verpflichtet, diese zu untersuchen und aufzuarbeiten. Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen sogar Freiheitsstrafen. Ebenso treffen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Verdacht von strafbaren Handlungen Aufklärungs- bzw Redepflichten; in bestimmten Situationen können sie auch zu Mittätern ihrer Klienten werden.

1. Überblick

Für einige Branchen, insbesondere für Unternehmen im Finanzbereich (Banken, Versicherungen etc), ist die Einführung von Compliance-Systemen nach den diesbezüglichen Gesetzen verpflichtend. Der Zweck dieser Systeme besteht darin, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien sicherzustellen. Um hier ein geschlossenes Compliance-System zu schaffen, verpflichten diese Systeme nach herrschender Ansicht die Geschäftsleiter auch zur Ahndung von Regel- und Gesetzesverletzungen. Um Verstöße effektiv ahnden zu können, ist es unerlässlich, den jeweiligen Sachverhalt zu untersuchen und zu analysieren. In diesen speziellen Wirtschafts...

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