Wegweiser GPLB
1. Aufl. 2024
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S. 11712. Abschluss der Prüfung
Eine GPLB findet ihren formellen Abschluss in der Schlussbesprechung und der anschließenden Übermittlung eines Prüfungsberichtes. Anschließend ist die abgabenrechtliche Prüfung beendet und es beginnt ein etwaiges Rechtsmittelverfahren. Je nach Ergebnis der Prüfung kann von der Finanzstrafbehörde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.
Der Prüfungsabschluss umfasst alle Maßnahmen, welche im Anschluss an die eigentlichen Prüfungshandlungen des Prüforgans zu setzen sind. Ein ordnungsgemäßer Prüfungsabschluss besteht zumindest aus:
Schlussbesprechung (§ 149 BAO)
Approbation und Transfer der Daten zur jeweiligen Behörde
Prüfungsbericht (§ 150 BAO) bzw Beitragsabrechnung
Je nachdem, wie umfangreich und komplex die getroffenen Feststellungen sind, kann es für einen effizienten Verlauf einer Schlussbesprechung sinnvoll sein, dass im Vorfeld eine oder mehrere Vorbesprechungen abgehalten werden, um einem etwaigen „Überraschungsverbot“ zu trotzen (Wahrung des Parteiengehörs).
12.1. Vorbesprechung(-en)
Prüfungen ohne Rücksprachen oder Zwischenbesprechungen, bei denen der Abgabepflichtige bzw dessen steuerlicher Vertreter erstmals bei der Schlussbesprechung mit dem festgestellten Sachverha...