Wegweiser GPLB
1. Aufl. 2024
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S. 8410. Mindestentgeltkontrolle
Die Mindestentgeltkontrolle ist fixer Bestandteil einer GPLB und soll gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sicherstellen. Im Vordergrund steht nicht die Pönalisierung des Arbeitgebers, sondern die tatsächliche Bezahlung der Entgeltansprüche. Nachsicht bzw Strafmilderung im Falle einer vollständigen Nachzahlung untermauern dies.
Der Anwendungsbereich des LSD-BG erstreckt sich auf alle Dienstverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen (Arbeits-)Vertrag beruhen (ausgenommen Dienstverhältnisse zu Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden). Neben Angestellten (auch leitende Angestellte) und Arbeitern sind auch Lehrlinge und Heimarbeiter vom Geltungsbereich umfasst. Freie Dienstnehmer und Arbeitnehmer mit Bezügen von mindestens 120 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage sind nicht erfasst.
10.1. Drei-Stufen-Modell der Mindestentgeltkontrolle
Ob bei einer Mindestentgeltkontrolle tatsächlich Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten ist, lässt sich in drei Schritten überprüfen:
Abb 1: Modell der Drei-Stufen-Prüfung
10.1.1. Erster Schritt – Liegt Unterentlohnung vor?
Es ist zunäc...