Wegweiser GPLB
1. Aufl. 2024
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S. 193. Rechte und Pflichten der Beteiligten bei einer GPLB
Die Durchführung einer GPLB obliegt zwar einem Prüforgan der ÖGK bzw dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Für eine erfolgreiche Abwicklung sind aber verschiedenste Personen mit bestimmten Rechten, aber auch Pflichten, verantwortlich.
Folgende Personen sind in aller Regel an einer GPLB beteiligt:
Arbeitgeber als Abgabepflichtiger
Steuerberater als bevollmächtigter Vertreter
Arbeitnehmer oder Dritte als Auskunftsperson oder Zeuge
Prüforgan als Leiter der Amtshandlung
3.1. Abgabepflichtige
In der Bundesabgabenordnung versteht man darunter eine Person, die in einem Abgabenverfahren als Abgabenschuldner in Betracht kommt.
Ein Abgabepflichtiger ist jedenfalls Auskunftsperson gem § 143 BAO.
Wesentlich ist aber, dass ein Abgabepflichtiger als Partei gilt. Dies bringt für ihn eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich.
3.1.1. Rechte von Parteien
Recht auf Akteneinsicht (§ 90 BAO)
Recht auf Vertretung (§ 83 Abs 1 BAO)
Anspruch auf Rechtsbelehrung (§ 113 BAO)
Recht auf Parteiengehör (§ 115 Abs 2 BAO)
Recht auf Ablehnung des Prüforgans bei Befangenheit (§ 76 BAO)
Recht, Beweisanträge zu stellen (§ 183 Abs 3 BAO)
Anspruch auf ein faires Verfahren (§ 115 Abs 3 BAO)
3.1.2. Abgabenrechtliche Pflichten
Den eingeräumten Rechten stehen aber eine ...