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Wegweiser GPLB

Sicher und erfolgreich durch die Prüfung

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5089-0

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Dokumentvorschau
Wegweiser GPLB (1. Auflage)

S. 92. Prüfungszeitraum

Eine GPLB findet immer rückwirkend, dh über einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, statt. Dieser Zeitraum wird als Prüfungszeitraum bezeichnet.

2.1. Festlegung des Prüfungszeitraumes

Der Prüfungszeitraum erstreckt sich unter Beachtung des Wiederholungsverbotes gem § 148 Abs 3 BAO – ausgehend vom Ende des der Prüfung vorangehenden Kalenderjahres – auf einen Zeitraum von drei bis fünf Kalenderjahren.

Es besteht aber kein „Rechtsanspruch“, dass „nur“ drei Jahre geprüft werden.

Sind vom Prüfungszeitraum nur die vergangenen drei Kalenderjahre umfasst, kann im Bedarfsfall der Prüfungszeitraum

  • unter Berücksichtigung der Verjährungsbestimmungen und

  • des Wiederholungsprüfungsverbotes

auf ungeprüfte Zeiträume ausgedehnt werden.

Hinweis

Eine Ausdehnung wird dann Sinn machen, wenn im Prüfungszeitraum Feststellungen getroffen werden, von denen zu erwarten ist, dass diese auch in früheren Jahren vorgelegen sind.

In Ausnahmefällen (zB Anzeige) wäre auch ein kürzerer Prüfungszeitraum als drei Jahre möglich.

2.1.1. Ab wann kann das Vorjahr geprüft werden?

Gerade zum Jahreswechsel bzw bei laufenden Prüfungen in den ersten Monaten eines Jahres wird von Abgabepflichtigen bzw Dienstgebern häufig der Wun...

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