Wegweiser GPLB
1. Aufl. 2024
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S. 11. Allgemeines zur GPLB
GPLB ist die Abkürzung für „Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge“. Zweck einer GPLB ist es, den Vertrauensvorschuss den der Dienstgeber/Abgabepflichtige hinsichtlich der Selbstbemessungsabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer) bzw des Selbstabrechnungsverfahrens (Sozialversicherung) bekommen hat, darauf zu überprüfen, ob er mit diesem sorgsam umgegangen ist. Die Prüfung erfolgt kurzum nach dem Grundsatz „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“.
Das Wesen der GPLB ist die Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge in einem Prüfungsvorgang durch ein Prüforgan.
Allgemeine Bestimmung über die Erhebung der Abgaben
Im Rahmen der Abwicklung der GPLB gelten als einheitliches Verfahrensrecht die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO). Zur Durchführung einer GPLB sieht die BAO das „Instrument“ der Außenprüfung (§§ 147 ff BAO) vor.
Die Abgabenbehörden haben darauf zu achten, dass
alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden,
sowie darüber zu wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden.
Auch eine allfällige rechtswidrige Anwendung des Gesetzes bei der Erlassung von Verwaltungsakten gegenüber anderen...