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Sachverhaltsaufklärung; Ermittlung; Nutzung behördeninterner Informationsquellen; Amtsverschwiegenheit; Akteneinsicht; Trennung von Verfahren; Löschen personenbezogener Daten
§ 57 Abs 1 bis 3 RStDG; §§ 46 f BDG; §§ 8 f, 29 f, 30 f, 34c, 35b StAG; § 6 Abs 4 SNG; §§ 2, 5, 27, 47, 49 Abs 2, 75, 76, 91, 209a StPO
Ratz, Graubereiche um und in Ermittlungsverfahren der StPO, ÖJZ 2024, 742
Mit diesem Beitrag sollen spezielle Problemfelder begrifflich aufgehellt werden, um einen geordneten Diskurs zu erleichtern. Im Einzelnen geht es um das „Verhalten“ der „Staatsanwälte“ nach dem Organisations- und Prozessrecht, Ermessensentscheidung über „Ansprüche“ auf „Geheimhaltung“ (§ 1 DSG), Befugnisgrenzen beim „Rücktritt von der Verfolgung wegen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft“, Entscheidungen „über die vorläufige Unterbringung“, die „Berichterstattung“ nach § 6 Abs 4 SNG, das Verhältnis von Datenlöschung und Datenverwendung „nach diesem Gesetz“ sowie zuletzt generell um die Willkür im Diskurs.