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SWK 26, 15. September 2024, Seite 1117

Evaluierung des EU-Durchsetzungsrahmens für das Kartellrecht

Die Europäische Kommission hat am die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (VO [EG] 1/2003 und VO [EG] 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Die Verordnungen bilden den verfahrensrechtlichen Rahmen für die Durchführung der in den Art 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsvorschriften. Seit ihrem Inkrafttreten vor 20 Jahren haben sie bei der Durchsetzung der EU-Kartellvorschriften eine entscheidende Rolle gespielt.

Im Zeitraum vom bis August 2024 hat die Kommission 225 Durchsetzungsbeschlüsse erlassen, in denen sie entweder eine Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften feststellte oder Verpflichtungen billigte, durch die ihre vorläufigen Bedenken ausgeräumt würden. Sie hat auf der Grundlage der VO (EG) 1/2003 Geldbußen in Höhe von über 42 Mrd Euro verhängt, wovon rund 37 Mrd Euro vom Gerichtshof der EU bestätigt wurden.

Parallel dazu hat die Kommission einen Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über den Rechtsrahmen für einstweilige Maßnahmen und deren Anwendung durch die nationalen Wettbewerbsbehörden angeno...

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