Österreichisches Wohnhandbuch 2024
1. Aufl. 2024
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S. 939. Digitalisierung im Vergabewesen – die elektronische Vergabe
9.1. Elektronische Vergabe
9.1.1. Rechtliche Vorgaben für die e-Vergabe
Die Einführung der elektronischen Vergabe, kurz e-Vergabe, markiert einen bedeutenden Wendepunkt im österreichischen Vergaberecht. Den entscheidenden Anstoß gab die Novelle des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), die am in Kraft trat. Diese Gesetzesänderung, welche die EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umsetzte, führte die verpflichtende elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ein, während im Unterschwellenbereich weiterhin Wahlfreiheit herrscht. Ausnahmen von dieser Wahlfreiheit bestehen für rein elektronische Vergabeverfahren bzw Verfahrensteile (wie zB dem dynamischen Beschaffungssystem und der elektronischen Auktion; siehe dazu unten die Kapitel 9.2.1. und 9.2.2.).
Schwellenwerte gemäß §§ 12, 185 BVergG 2018 zum Stichtag
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Auftragsart | Schwellenwerte exkl USt | |
klassischer Bereich | Sektorenbereich | |
Lieferaufträge | € 221.000 | € 443.000 |
Dienstleistungsaufträge | ||
Wettbewerbe | ||
Besondere Dienstleistungsaufträge (Anhang XVI) | € 750.000 | € 1.000.000 |
Bauaufträge | € 5.538.000 |
Die Einführung der e-Vergabe soll die Effizienz und Transpa...