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Neues EBA-Konsultationspapier zum operationellen Risiko veröffentlicht
Die Überarbeitung der CRR durch die CRR III hat zu wesentlichen Änderungen bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen des operationellen Risikos geführt – dies vor allem durch die Einführung der Geschäftsindikatorkomponente (Business Indicator Component, BIC) zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen. Basierend auf dem Business Indicator (BI), der zur Messung des Geschäftsumfangs eines Instituts dient, ersetzt die BIC alle bisherigen Methoden zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko.
Um den jährlichen Verlust aus operationellen Risiken zu berechnen, werden alle Institute mit einem BI von mehr als 750 Mio. Euro zur Führung eines Verlustdatensatzes verpflichtet. Dieser hat Verluste über einem bestimmten Schwellenwert innerhalb eines Zehnjahreszeitraums zu enthalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Datengrundlage für die Berechnung des operationellen Risikos umfassend und aktuell ist.
Um für die Institute einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Berechnung des jährlichen Verlusts aus operationellen Risiken zu vermeiden, können Institute mit einem BI zwischen 750 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro bei der zuständ...